Wenn Ärzte aufgrund einer psychischen Erkrankung berufsunfähig werden, stellt sich schnell die Frage: Leistet die BU? Die Antwort hängt von der Diagnose, dem Vertragstext und dem Verhalten beim Leistungsantrag ab.

Den richtigen Tarif wählen

Nicht alle BU-Tarife sind für Ärzte mit psychischen Erkrankungen gleich geeignet. Beim Abschluss sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Kein genereller Ausschluss psychischer Erkrankungen
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung auf andere Berufe
  • Arztklausel: Berufsunfähigkeit bemisst sich am ärztlichen Beruf
  • Kurze Wartezeit bis zur Leistungspflicht

Ärzteversichert vergleicht Tarife, die auch bei psychischen Erkrankungen keine oder nur minimale Einschränkungen enthalten.

Gesundheitsfragen vollständig beantworten

Bei der Antragstellung müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch Psychotherapietermine oder Antidepressiva in der Vergangenheit. Fehlerhafte Angaben können im Leistungsfall zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanfechtung führen.

Im Leistungsfall professionell vorgehen

Holen Sie frühzeitig ein fachärztliches Gutachten ein und dokumentieren Sie Ihre Einschränkungen bei der Berufsausübung lückenlos. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt hinzu.

Fazit

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankung ist für Ärzte besonders wichtig. Mit dem richtigen Tarif und korrektem Vorgehen sind Sie gut geschützt. Ärzteversichert begleitet Sie von der Tarifauswahl bis zum Leistungsantrag.

Quellen:

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