Die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind eines der sensibelsten Themen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder den Vertrag anficht.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Antragsteller alle ihnen bekannten Gefahrenumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Für Ärzte bedeutet das: Alle Vorerkrankungen, Behandlungen, Operationen und Dauermedikationen müssen vollständig offengelegt werden.
Die Fragen beziehen sich in der Regel auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vor Antragstellung. Bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Leiden kann der Versicherer Ausschlüsse vereinbaren oder einen Risikozuschlag verlangen.
Typische Fallstricke für Ärzte
Ärzte sind eine besondere Risikogruppe im Hinblick auf berufliche Belastungen. Versicherer fragen daher häufig nach Burnout-Episoden, Psychotherapien, Rückenerkrankungen oder Schlafstörungen. Wer diese Fragen unvollständig beantwortet, riskiert im Leistungsfall den Verlust des Schutzes.
Ein weiteres Risiko ist die Selbstdiagnose: Ärzten, die ihre eigenen Beschwerden kennen, aber nicht dokumentiert haben, können sich in einer rechtlichen Grauzone befinden.
Anonyme Voranfragen nutzen
Vor dem offiziellen Antrag können anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern gestellt werden. So lässt sich prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag abgeschlossen werden kann, ohne dass eine Ablehnung in der Versicherungsakte gespeichert wird.
Ärzteversichert führt diese Voranfragen diskret und für Sie kostenfrei durch.
Fazit
Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist die Grundlage eines wirksamen BU-Schutzes. Lassen Sie sich von Ärzteversichert professionell begleiten.
Quellen:
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