Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Ärzte ein theoretisches Szenario, auf das man jedoch vorbereitet sein sollte. Wer die Grundlagen kennt, handelt im Ernstfall richtig und vermeidet kostspielige Fehler.

Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

Eine BU leistet, wenn der Arzt aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Diese Voraussetzungen müssen durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden.

Der Versicherer prüft den Antrag eigenständig. Dabei hat er das Recht, eigene Gutachter zu beauftragen. Ärzte sollten daher von Anfang an auf eine vollständige und konsistente Dokumentation achten.

Wie der Leistungsantrag funktioniert

Nach dem Stellen des Leistungsantrags beginnt die formelle Prüfung durch den Versicherer. Dieser fordert in der Regel umfangreiche Unterlagen an:

  • Behandlungsberichte der behandelnden Ärzte
  • Facharztgutachten zu Diagnose und Prognose
  • Beschreibung der konkreten Berufsausübung und der Einschränkungen
  • Einkommensnachweise der letzten Jahre

Die Prüfung kann mehrere Monate dauern. In dieser Zeit sollten keine voreiligen Kompromisse mit dem Versicherer geschlossen werden.

Rückwirkende Anerkennung und Rentenzahlung

Erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit an, wird die Rente ab dem vereinbarten Leistungsbeginn gezahlt. Bei guten Tarifen mit rückwirkender Leistungsklausel wird auch die Zeit vor dem Antrag berücksichtigt.

Ärzteversichert begleitet Sie durch den gesamten Leistungsfall und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit dem Versicherer.

Fazit

Der BU-Leistungsfall ist ein komplexer Prozess. Mit der richtigen Vorbereitung und kompetenter Unterstützung durch Ärzteversichert verlaufen auch schwierige Fälle erfolgreich.

Quellen:

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