Wenn der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt, sind viele Ärzte überfordert. Mit diesen Praxistipps behalten Sie die Kontrolle und maximieren Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Leistungsregulierung.
Antrag frühzeitig stellen
Stellen Sie den Leistungsantrag so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass die 50-Prozent-Grenze über sechs Monate erreicht wird. Viele Tarife leisten rückwirkend, aber nur wenn der Antrag innerhalb bestimmter Fristen gestellt wurde.
Informieren Sie sich in Ihrem Vertrag über Anmeldefristen und Rückwirkungsregelungen.
Dokumentation von Anfang an vollständig führen
Führen Sie von Beginn der Erkrankung an ein Symptom- und Behandlungstagbuch. Halten Sie fest, welche ärztlichen Tätigkeiten Sie nicht mehr ausüben können, wann und wie oft Symptome auftreten und welche Behandlungen durchgeführt werden.
Diese Dokumentation ist im Leistungsfall das wichtigste Instrument gegenüber dem Versicherer.
Begutachtungen vorbereiten
Wenn der Versicherer eigene Gutachter beauftragt, haben Sie das Recht, einen eigenen Anwalt oder Arzt hinzuzuziehen. Bereiten Sie sich auf Begutachtungstermine vor und lassen Sie sich nicht zu Aussagen drängen, die Ihre Position schwächen.
Ärzteversichert empfiehlt bei Bedarf spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht.
Kompromisse vermeiden
Nehmen Sie keine pauschalen Abfindungsangebote an, ohne diese vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen. Einmalige Abfindungen sind oft deutlich niedriger als der Gesamtwert der vereinbarten Rente.
Fazit
Der BU-Leistungsfall erfordert strategisches Vorgehen. Mit der richtigen Dokumentation und Unterstützung durch Ärzteversichert sichern Sie Ihren Anspruch ab.
Quellen:
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