Ärzte, die als Geschäftsführer eines MVZ oder Praxisnetzwerks tätig sind, tragen persönliche Haftungsrisiken für Managemententscheidungen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt vor diesen Risiken.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Sie greift, wenn diese Personen von Dritten, also Gesellschaftern, Gläubigern oder der Gesellschaft selbst, für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden, der durch eine Pflichtverletzung bei der Unternehmensleitung entstanden ist.

Für Ärzte als Geschäftsführer eines MVZ oder einer ärztlichen GmbH ist die D&O-Versicherung eine wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflicht, die nur ärztliche Behandlungsrisiken abdeckt.

Typische Haftungsszenarien für Arzt-Geschäftsführer

Praxisinhaber und MVZ-Geschäftsführer können beispielsweise in folgenden Situationen haftbar gemacht werden:

  • Fehlentscheidungen bei der Personalführung (Einstellung, Kündigung)
  • Verstöße gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht
  • Insolvenzverursachung durch fehlerhafte Finanzplanung
  • Verletzung von Aufsichtspflichten gegenüber Mitarbeitern

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung ist relevant für Ärzte, die als Geschäftsführer einer GmbH tätig sind (zum Beispiel Ärztegesellschaft, MVZ-GmbH), in einem Praxisverbund leitende Funktion übernehmen oder in einer Genossenschaft oder einem Verein im Vorstand sitzen.

Ärzteversichert berät Sie, ob und in welchem Umfang eine D&O-Versicherung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Fazit

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Arzt-Geschäftsführern vor Haftungsansprüchen aus ihrer Managementtätigkeit. Für MVZ-Führungskräfte ist sie zunehmend unverzichtbar.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →