Als Geschäftsführer eines MVZ oder einer Ärztegesellschaft tragen Sie persönliche Haftungsrisiken weit über die ärztliche Behandlung hinaus. Diese Praxistipps helfen Ihnen, sich mit einer D&O-Versicherung optimal abzusichern.

Wann eine D&O-Versicherung notwendig ist

Sobald Sie Geschäftsführer einer GmbH, AG oder anderen Gesellschaft sind, besteht das Risiko persönlicher Haftung für Managemententscheidungen. Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer in Arztgesellschaften, die oft der Meinung sind, als Eigentümer seien sie nicht gefährdet. Tatsächlich können auch Gesellschafterforderungen die D&O-Haftung auslösen.

Deckungsumfang richtig wählen

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Außenhaftung (Ansprüche Dritter wie Gläubiger) und Innenhaftung (Ansprüche der eigenen Gesellschaft) sollten abgedeckt sein
  • Strafrechtliche Verteidigungskosten sollten enthalten sein
  • Die Rückwärtsdeckung sichert auch Managemententscheidungen vor Versicherungsbeginn
  • Bei mehreren Geschäftsführern sollte die Versicherung alle gleichwertig schützen

Ärzteversichert vergleicht für Sie D&O-Tarife, die auf ärztliche Managementsituationen zugeschnitten sind.

Regelmäßige Überprüfung

Die D&O-Versicherung sollte regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Bei Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur, einem Geschäftsführerwechsel oder einer wesentlichen Erweiterung der Geschäftstätigkeit muss die Police angepasst werden.

Fazit

Eine D&O-Versicherung ist für Arzt-Geschäftsführer keine Luxusversicherung, sondern ein notwendiger Schutz des Privatvermögens. Lassen Sie sich von Ärzteversichert beraten.

Quellen:

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