Die Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Arztpraxen. Einfachheit, steuerliche Vorteile und Flexibilität machen sie besonders attraktiv.
Was ist die Direktversicherung?
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber (die Praxis) eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, entweder komplett als Arbeitgeberbeitrag oder aus dem umgewandelten Bruttogehalt des Mitarbeiters (Entgeltumwandlung).
Steuerliche Behandlung
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Für 2026 entspricht das einem Jahresbetrag von rund 7.728 Euro.
Die Leistungen werden im Rentenalter nachgelagert besteuert. Das ist vorteilhaft, wenn das zu versteuernde Einkommen im Alter niedriger ist als während des Berufslebens. Praxisinhaber, die sowohl für sich als auch ihre Mitarbeiter Direktversicherungen einrichten, können erhebliche Steuervorteile realisieren.
Pflichten des Arbeitgebers
Praxisinhaber, die Direktversicherungen für Mitarbeiter einrichten, müssen diese bei Renteneintritt des Mitarbeiters korrekt abwickeln. Außerdem müssen Mitarbeiter bei Arbeitgeberwechsel die Option erhalten, die Versicherung fortzuführen oder den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterzubedienen.
Ab dem 1. Januar 2019 gilt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für alle Neuverträge. Ab 2022 gilt er auch für Bestandsverträge, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
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Fazit
Die Direktversicherung ist der Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge für die meisten Arztpraxen. Einfach einzurichten, steuerlich vorteilhaft und ein wirksames Mittel zur Mitarbeiterbindung.
Quellen:
- BMAS: Betriebliche Altersvorsorge Direktversicherung
- GDV: Betriebliche Altersversorgung
- BaFin: Aufsicht Lebensversicherungen
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