Doppelbesteuerungsabkommen bieten Ärzten mit internationaler Tätigkeit erhebliches Steuerpotenzial. Mit den richtigen Praxistipps nutzen Sie die Abkommen optimal.
Steuerrechtliche Situation frühzeitig klären
Bevor Sie eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen, sollten Sie klären, in welchem Land Sie steuerpflichtig werden. Dieser Schritt wird oft vernachlässigt, was zu bösen Überraschungen bei der Steuererklärung führt.
Wesentliche Fragen: Wo liegt Ihr steuerlicher Wohnsitz? Wie lange dauert die Auslandstätigkeit? Welches DBA gilt?
Grenzgänger-Regelungen kennen
Wenn Sie täglich oder wöchentlich zwischen Wohn- und Arbeitsort in verschiedenen Ländern pendeln, gelten besondere Grenzgänger-Regelungen. Das DBA mit der Schweiz zum Beispiel sieht vor, dass Grenzgänger in dem Staat besteuert werden, in dem sie arbeiten, jedoch mit einer Quellensteuer, die der Wohnsitzstaat teilweise anrechnet.
Informieren Sie sich präzise über die für Sie geltenden Regelungen und halten Sie Ihre Arbeitszeitnachweise und Grenzübertrittnachweise sorgfältig.
Steuerberater mit internationalem Schwerpunkt einschalten
DBAs sind hochkomplex und einzelfallabhängig. Ein allgemeiner Steuerberater ohne internationale Erfahrung ist hier oft überfordert. Wählen Sie einen Steuerberater mit nachgewiesener Expertise in internationalem Steuerrecht.
Ärzteversichert vermittelt Ihnen auf Anfrage spezialisierte Steuerberater für internationale Ärzte.
Fazit
Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Instrument der internationalen Steuerplanung. Frühzeitige Beratung spart im Ernstfall erhebliche Steuernachzahlungen.
Quellen:
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