Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist ein zentrales Element der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen. Seit dem 1. Januar 2024 ist es für Vertragsärzte Pflicht, kassenärztliche Verordnungen als E-Rezept auszustellen.
Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ersetzt das rosa Papierrezept durch eine digitale Verordnung. Der Arzt erstellt das Rezept in seiner Praxissoftware, signiert es mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und stellt es dem Patienten über die eRezept-App, via QR-Code auf Papier oder direkt an eine Apotheke bereit.
Patienten können ihr E-Rezept über die eRezept-App der gematik verwalten oder von einer beliebigen Apotheke einlösen lassen.
Technische Voraussetzungen für Praxen
Für die E-Rezept-Ausstellung benötigen Praxen:
- Einen Konnektor und eine TI-Verbindung (Telematikinfrastruktur)
- Eine aktualisierte Praxissoftware mit E-Rezept-Modul
- Einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 für den ausstellenden Arzt
- Ein Kartenterminal
Die KBV und die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Praxen bei der technischen Einrichtung.
Rechtliche Anforderungen und Ausnahmen
Vertragsärzte sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept auszustellen. Für einige Sonderfälle, wie Betäubungsmittelrezepte oder T-Rezepte, gelten noch Übergangsregelungen.
Ärzteversichert hat keinen direkten Bezug zur E-Rezept-Infrastruktur, empfiehlt aber eine Cyberversicherung als Absicherung gegen Ausfälle der TI-Infrastruktur.
Fazit
Das E-Rezept ist in deutschen Arztpraxen angekommen. Praxen, die die technische Einrichtung noch nicht vollständig abgeschlossen haben, sollten dies zügig nachholen.
Quellen:
- KBV: Digitalisierung in der Arztpraxis
- Bundesärztekammer: Telematikinfrastruktur
- Bundesgesundheitsministerium: Digitalisierung
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