Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, welche Leistungen Vertragsärzte gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen können und welchen Punktwert diese Leistungen haben. Die korrekte EBM-Abrechnung ist entscheidend für die Honorarentwicklung einer Praxis.

Aufbau und Systematik des EBM

Der EBM ist in Kapitel gegliedert, die sich nach Fachgruppen und Leistungsbereichen richten. Er enthält allgemeine Leistungen, die alle Ärzte abrechnen können, und spezifische Leistungen für bestimmte Fachrichtungen.

Die Abrechnung basiert auf sogenannten Gebührenordnungspositionen (GOP). Jede GOP hat einen definierten Punktwert. Der Geldwert dieser Punkte wird vierteljährlich neu festgelegt und variiert je nach Kassenärztlicher Vereinigung.

Quartalspauschalen als Basis

Das Herzstück der EBM-Abrechnung sind die Quartalspauschalen. Sie vergüten den grundlegenden Kontakt zwischen Arzt und Patient im Quartal und können nur einmal je Patient und Quartal abgerechnet werden. Für Facharztgruppen gibt es spezifische Versichertenpauschalen.

Budgetierungen und Mengensteuerung

Ein wichtiges, aber oft missverstandenes Element des EBM sind Budgetierungen. Viele Leistungen werden nur bis zu bestimmten Mengengrenzen voll vergütet. Darüber hinausgehende Leistungen werden oft nur mit reduzierten Punktwerten oder gar nicht mehr vergütet.

Ärzteversichert empfiehlt, Abrechnungsfragen mit Ihrer KV oder einem auf Kassenarztrecht spezialisierten Berater zu klären.

Fazit

Die EBM-Abrechnung ist komplex, aber erlernbar. Regelmäßige Fortbildungen und eine gute Praxissoftware helfen, keine Vergütungen zu verschenken.

Quellen:

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