Viele Praxen schöpfen das Abrechnungspotenzial des EBM nicht vollständig aus. Mit diesen Praxistipps vermeiden Sie typische Fehler und sichern sich eine korrekte Vergütung.

Häufige Abrechnungsfehler vermeiden

Die häufigsten Fehler bei der EBM-Abrechnung sind:

  • Vergessen von Zusatzpauschalen: Bestimmte Leistungen werden nur auf Antrag vergütet, etwa für besondere Qualifikationen oder Behandlungsformen.
  • Fehlendes Genehmigungsverfahren: Manche GOPs setzen eine Genehmigung der KV voraus. Ohne Genehmigung werden diese Leistungen nicht vergütet.
  • Falsche Fachgruppenabgrenzung: Leistungen, die nicht zum Fachgebiet gehören, können zur Rückforderung führen.
  • Dokumentationsmängel: Fehlende Dokumentation zu abgerechneten Leistungen führt bei Abrechnungsprüfungen zu Rückforderungen.

Abrechnung regelmäßig auf Optimierung prüfen

Vergleichen Sie Ihre Abrechnung regelmäßig mit dem Durchschnitt Ihrer Fachgruppe. Deutliche Abweichungen nach unten können auf verschenktes Potential hinweisen. Viele KVen bieten kostenlose Abrechnungsberatungen an.

Holen Sie auch externe Beratung: Abrechnungsdienstleister und auf Ärzte spezialisierte Berater können Optimierungspotenziale identifizieren, die intern übersehen werden.

Software und Delegation nutzen

Moderne Praxissoftware enthält Plausibilitätsprüfungen, die helfen, Abrechnungsfehler zu vermeiden. Nutzen Sie diese Funktionen aktiv. Schulen Sie Ihre MFA in der korrekten Codierung und Dokumentation.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorbereiten

Die KV prüft die Abrechnung auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit. Führen Sie für jeden abgerechneten Behandlungsfall eine lückenlose Dokumentation, damit Sie bei Rückfragen der KV rasch antworten können.

Ärzteversichert bietet Ihnen einen Überblick über Rechtsschutzversicherungen, die auch Verfahren vor der KV bei Abrechnungsstreitigkeiten abdecken.

Fazit

Die EBM-Abrechnung lässt sich optimieren. Nutzen Sie KV-Beratungsangebote, prüfen Sie regelmäßig Ihre Abrechnungsmuster und sprechen Sie Ärzteversichert an, wenn Sie Ihren Rechtsschutz im Abrechnungsbereich prüfen möchten.

Quellen:

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