Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst den gelben Zettel ab. Seit dem 1. Januar 2023 sind Vertragsärzte verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschließlich elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln.

Was ist die eAU?

Die eAU ist die digitale Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Statt drei Ausfertigungen (Krankenkasse, Arbeitgeber, Patient) gibt der Arzt die AU jetzt über seine Praxissoftware an die Telematikinfrastruktur und von dort an die Krankenkasse weiter. Arbeitgeber können die AU direkt bei der Krankenkasse abrufen.

Der Patient erhält weiterhin einen Ausdruck als Nachweis.

Technische Voraussetzungen

Für die eAU benötigen Praxen dieselbe TI-Infrastruktur wie für das E-Rezept: Konnektor, Kartenterminal, eHBA und eine aktualisierte Praxissoftware. Die meisten modernen PVS-Systeme unterstützen die eAU bereits vollständig.

Bei technischen Ausfällen der TI-Infrastruktur ist eine Ersatz-Ausstellung auf Papier möglich und erlaubt.

Praxisorganisation anpassen

Die eAU verändert den Praxisablauf: Statt Formulare auszudrucken und mitzugeben, wird die AU direkt digital übermittelt. Das spart Zeit, reduziert Fehler und entlastet die Praxis administrativ.

Schulen Sie Ihre MFA in der korrekten Handhabung der eAU und definieren Sie klare Abläufe für Ausnahmesituationen (Storno, Korrektur).

Ärzteversichert berät Sie auch zu Fragen des IT-Versicherungsschutzes und der Cyberabsicherung, die für digital arbeitende Praxen zunehmend relevant sind.

Fazit

Die eAU ist ein wichtiger Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Praxen, die ihre Abläufe angepasst haben, profitieren von weniger administrativem Aufwand.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →