Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Seit 2025 haben alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv (opt-out).
Was ist die ePA und was enthält sie?
Die ePA ist eine lebenslange digitale Patientenakte, die beim Versicherten liegt und von allen beteiligten Leistungserbringern eingesehen und befüllt werden kann. Sie enthält:
- Arztbriefe, Entlassbriefe und Befundberichte
- Medikamentenliste
- Impfnachweise und U-Hefte
- Labor- und Röntgenbefunde
- Notfalldaten
Patienten entscheiden selbst, welche Leistungserbringer Zugang zu welchen Dokumenten haben.
Pflichten und Rechte der Ärzte
Vertragsärzte sind verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Dokumente in die ePA einzustellen. Eine automatische Befüllungspflicht besteht für bestimmte Dokumente wie Medikationslisten.
Ärzte können über die TI auf die ePA zugreifen, sofern der Patient ihnen Zugang gewährt hat. Ohne ausdrückliche Freigabe ist kein Zugriff möglich.
Datenschutz und Sicherheit
Die ePA ist nach DSGVO-Standards gesichert. Patienten können den Zugang zu ihrer ePA jederzeit einschränken oder bestimmte Dokumente ausblenden. Ärzte dürfen nur auf Dokumente zugreifen, die der Patient freigegeben hat.
Ärzteversichert empfiehlt eine Cyberversicherung, die auch ePA-bezogene Datenpannen abdeckt.
Fazit
Die ePA verändert die ärztliche Kommunikation und Dokumentation grundlegend. Früh eingebundene Praxen profitieren von einer besseren Vernetzung und effizienteren Abläufen.
Quellen:
- KBV: Digitalisierung in der Arztpraxis
- Bundesärztekammer: Telematikinfrastruktur
- Bundesgesundheitsministerium: Digitalisierung
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