Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Für Ärzte mit hohem Einkommen ist die Optimierung des Bemessungszeitraums ein wichtiges Thema, da die Höchstgrenze von 1.800 Euro monatlichem Elterngeld schnell erreicht wird.
Wie Elterngeld berechnet wird
Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich (ElterngeldPlus: bis 900 Euro). Die Höchstgrenze wird für niedergelassene Ärzte und gut verdienende Kliniksärzte in der Regel schnell erreicht.
Als Einkommen wird bei Angestellten das Nettogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen. Bei Selbstständigen wird der Gewinn aus dem letzten vollständig versteuerten Einkommensteuerbescheid verwendet.
Besonderheiten für niedergelassene Ärzte
Niedergelassene Ärzte haben einen entscheidenden Nachteil: Als Selbstständige wird ihr Einkommen auf Basis des letzten Steuerbescheids berechnet, nicht auf Basis aktueller Einnahmen. Eine vorübergehende Reduzierung des Einkommens kurz vor der Geburt bringt bei Selbstständigen daher kaum Vorteile.
Dennoch gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Durch gezielte Verlagerung von Einnahmen in einem Jahr kann die Bemessungsgrundlage beeinflusst werden.
Strategien für angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte können ihren Elterngeld-Anspruch durch Timing-Entscheidungen beeinflussen:
- Wer in den Bemessungsmonaten besonders viel Bereitschaftszulagen oder Überstundenzuschläge hat, erhält mehr Elterngeld.
- Wer plant, Sonderzahlungen in bestimmten Monaten zu erhalten, sollte den Geburtstermin zeitlich abstimmen.
Ärzteversichert berät Sie auch zu Fragen der Absicherung während der Elternzeit, etwa zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Krankentagegeldabsicherung bei vorübergehender Reduktion der Arbeitszeit.
Fazit
Elterngeld-Optimierung lohnt sich für Ärzte besonders bei der Wahl des Bemessungszeitraums. Lassen Sie sich frühzeitig von einem auf Ärzte spezialisierten Berater begleiten. Ärzteversichert steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen rund um Elternzeit und Elterngeld zur Verfügung.
Quellen:
- Bundesministerium für Familie: Elterngeld
- Bundesfinanzministerium: Steuerliche Behandlung Elterngeld
- KBV: Praxisführung
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