Viele Ärzte vernachlässigen die Nachlassplanung bis es zu spät ist. Mit diesen Praxistipps sichern Sie Ihre Familie und Ihr Lebenswerk optimal ab.
Testament frühzeitig aufsetzen
Ein Testament ist keine Angelegenheit für das Alter. Gerade Ärzte mit Praxis und erheblichem Vermögen sollten frühzeitig ein Testament aufsetzen, in dem klar geregelt ist, wer was erbt und wie mit der Praxis verfahren werden soll.
Handschriftliche Testamente sind rechtsgültig, aber fehleranfällig. Empfehlenswert ist ein notariell beurkundetes Testament.
Schenkungsstrategie über zehn Jahre planen
Die Freibeträge (400.000 Euro pro Kind, 500.000 Euro für den Ehepartner) können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer frühzeitig beginnt, Vermögen schrittweise auf die nächste Generation zu übertragen, kann die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren.
Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder Notar über eine strukturierte Schenkungsstrategie.
Praxisnachfolge gesondert regeln
Die Praxis kann nicht einfach vererbt werden, wenn die Erben keine Approbation haben. Regeln Sie frühzeitig, was mit Ihrer Praxis passieren soll: Verkauf, Übertragung an einen ärztlichen Nachfolger oder Übergabe an einen approbierten Erben.
Ärzteversichert begleitet Sie bei der finanziellen Planung der Praxisnachfolge und empfiehlt spezialisierte Rechts- und Steuerberater.
Fazit
Nachlassplanung für Ärzte ist ein komplexes Thema, das frühzeitig angegangen werden sollte. Scheuen Sie sich nicht, professionellen Rat zu suchen.
Quellen:
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