Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland, auch bei Ärztinnen und Ärzten. Burn-out, Depression und Angststörungen können die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken. Dennoch werden BU-Leistungsansprüche bei psychischen Erkrankungen besonders häufig abgelehnt oder angefochten, weil beim Abschluss oder im Leistungsfall typische Fehler gemacht wurden.

Fehler 1: Vorerkrankungen verschweigen oder falsch angeben

Bei der Antragstellung müssen Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Viele Ärzte neigen dazu, frühere psychische Beschwerden herunterzuspielen, weil sie fürchten, keinen oder nur teuren Versicherungsschutz zu erhalten. Das ist ein schwerwiegender Fehler: Stellt der Versicherer im Leistungsfall eine Anzeigepflichtverletzung fest, kann er die gesamte Leistung verweigern und den Vertrag anfechten. Selbst kurze Therapiephasen, ärztliche Gespräche zu Erschöpfungszuständen oder verordnete Schlafmittel müssen bei entsprechenden Fragen angegeben werden.

Eine professionelle Voranfrage über einen spezialisierten Makler wie Ärzteversichert hilft, die eigene Versicherbarkeit realistisch einzuschätzen und den passenden Anbieter zu finden, der mit psychischen Vorerkrankungen umgehen kann.

Fehler 2: Keine oder zu niedrige Absicherung

Ärzte unterschätzen häufig, wie lange eine psychische Erkrankung andauern kann. Wer nur eine kurze Wartezeit abwarten möchte, wählt oft eine zu niedrige versicherte Rente. Empfehlenswert ist eine BU-Rente, die mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens absichert. Außerdem fehlt bei vielen Policen eine ausreichend lange Leistungsdauer bis zum Renteneintrittsalter.

Ebenso problematisch: Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten oder angestellt sind, gehen davon aus, dass betriebliche Absicherungen ausreichen. Die meisten kollektiven Absicherungen bieten jedoch weder ausreichende Höhe noch ausreichende Flexibilität.

Fehler 3: Im Leistungsfall zu spät oder falsch vorgehen

Im Leistungsfall sind viele Versicherte überfordert mit der Dokumentationspflicht. Bei psychischen Erkrankungen erwarten Versicherer detaillierte ärztliche Atteste, Therapieberichte und Nachweise über den Verlauf der Erkrankung. Wer diese Unterlagen nicht sorgfältig sammelt und strukturiert einreicht, riskiert eine Ablehnung, selbst wenn die Berufsunfähigkeit medizinisch eindeutig ist.

Darüber hinaus wird die 50-Prozent-Klausel oft missverstanden: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die bisherige Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ärzte müssen dokumentieren, welche konkreten ärztlichen Tätigkeiten nicht mehr möglich sind, nicht nur allgemeine Erschöpfungssymptome beschreiben.

Fehler 4: Falsche Tarifwahl bei psychischen Risiken

Nicht alle BU-Tarife behandeln psychische Erkrankungen gleichwertig. Einige Versicherer schließen psychische Erkrankungen vollständig aus oder begrenzen die Leistungsdauer auf wenige Jahre. Andere fordern im Leistungsfall Gutachten, die schwer zu erfüllen sind. Die Tarifwahl sollte daher immer mit einem Fokus auf die Bedingungen für psychische Erkrankungen erfolgen.

Ärzteversichert analysiert für Sie die relevanten Bedingungswerke und zeigt, welche Anbieter bei psychisch bedingter Berufsunfähigkeit zuverlässig leisten.

Fazit

BU-Schutz bei psychischen Erkrankungen ist für Ärztinnen und Ärzte existenziell wichtig, aber auch besonders fehleranfällig. Wer von Anfang an transparent kommuniziert, den richtigen Tarif wählt und im Leistungsfall professionell vorgeht, sichert seinen Anspruch wirksam ab. Ärzteversichert begleitet Sie bei allen Schritten.

Quellen:

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