Wer krank wird und nicht arbeiten kann, verliert als Arzt schnell erhebliche Einnahmen. Besonders niedergelassene Ärzte, die keine gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld nutzen, sind auf eine private Krankentagegeldversicherung angewiesen. Doch auch Klinikärzte in der PKV sollten diesen Baustein nicht vernachlässigen.

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine Leistung der Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit ausgleicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte erhalten kein automatisches Krankengeld, sondern müssen eine eigene Krankentagegeldversicherung abschließen.

Für niedergelassene Ärzte, die ihre Einnahmen direkt aus der Praxis generieren, ist eine Absicherung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit besonders wichtig.

Berechnung des richtigen Tagessatzes

Der optimale Krankentagegeld-Tagessatz orientiert sich am Nettoeinkommen des Arztes abzüglich der laufenden Praxiskosten. Wenn die Praxis auch bei Krankheit weiterläuft, also Miete, Gehälter und sonstige Fixkosten entstehen, muss dieser Betrag im Tagessatz berücksichtigt werden.

Typische Tagessätze für niedergelassene Ärzte liegen zwischen 150 und 400 Euro pro Tag, je nach Einkommensstruktur und Fixkostenbelastung.

Wartezeit und Karenzzeit

Krankentagegeldversicherungen unterscheiden zwischen Wartezeit (Zeitraum nach Vertragsabschluss, bevor Leistungen beansprucht werden können) und Karenzzeit (Anzahl der Krankheitstage, ab denen die Versicherung leistet). Eine kurze Karenzzeit erhöht den Beitrag, reduziert aber das Risiko von Einkommensausfällen.

Ärzteversichert berät Sie bei der Auswahl der richtigen Kombination aus Tagessatz und Karenzzeit für Ihre individuelle Situation.

Quellen:

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