Die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist für niedergelassene Ärzte ein zentrales, aber oft unterschätztes Thema. Fehler in der Abrechnung können zu Rückforderungen führen, während verpasste Abrechnungsmöglichkeiten bares Geld kosten.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Grundlage der kassenärztlichen Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM legt fest, welche Leistungen mit welchem Punktwert abgerechnet werden dürfen. Die Abrechnung erfolgt über Leistungsziffern, die jeweils eine bestimmte ärztliche Tätigkeit beschreiben.
Der EBM wird regelmäßig aktualisiert. Niedergelassene Ärzte müssen sich über Änderungen auf dem Laufenden halten, da neue Leistungen oft nicht automatisch abgerechnet werden.
Budgets und Regelleistungsvolumen
Ein wichtiges Konzept in der KV-Abrechnung sind die Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV). Diese Budgets begrenzen die Vergütung bestimmter Leistungen je Quartal. Überschreitungen werden geringer vergütet oder gar nicht bezahlt.
Das Verständnis der eigenen Budgets und deren optimale Nutzung ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Praxis.
Häufige Fehler bei der KV-Abrechnung
Zu den häufigsten Abrechnungsfehlern gehören: falsche Ziffer für eine erbrachte Leistung, fehlende Dokumentation als Voraussetzung für bestimmte Leistungen, verpasste Fristen für Sammelabrechnungen sowie die Nichtabrechnung von Zuschlägen und Zusatzleistungen.
Ärzteversichert empfiehlt, regelmäßig Abrechnungsschulungen zu besuchen und die eigene Abrechnung durch einen Abrechnungsservice oder Steuerberater prüfen zu lassen.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Abrechnung
- Bundesärztekammer: Vertragsarztrecht
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