Niedergelassene Ärzte rechnen sowohl gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung als auch privat ab. Die Systeme unterscheiden sich grundlegend, und beide haben Vor- und Nachteile.
KV-Abrechnung nach EBM
Die KV-Abrechnung nach EBM ist budgetiert und unterliegt Prüfungen auf Wirtschaftlichkeit. Der Vorteil liegt in der garantierten Zahlung durch die KV, der Nachteil in den Budgets und der komplexen Systematik. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Kassenpraxis ist die vollständige Ausschöpfung der eigenen Budgets entscheidend.
Privatarztabrechnung nach GOÄ
Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ ermöglicht in vielen Bereichen eine höhere Vergütung als der EBM, besonders wenn besondere Leistungen oder erhöhte Steigerungssätze abgerechnet werden.
Eine neue GOÄ ist seit Jahren in Vorbereitung. Ärzte sollten die aktuellen Entwicklungen verfolgen, da die neue GOÄ die Vergütungsstruktur erheblich verändern könnte.
Selektivverträge und Zusatzverträge
Neben KV- und Privatabrechnung gibt es zunehmend Selektivverträge mit einzelnen Krankenkassen. Diese bieten oft bessere Vergütungen für bestimmte Leistungen, erfordern aber einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Teilnahme an Disease-Management-Programmen bringt zusätzliche Vergütungen.
Fazit: Kombination nutzen
Der optimale Mix aus KV-Abrechnung, Privatpatientenanteil und Selektivverträgen ist für jede Praxis individuell. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnungsstruktur regelmäßig mit einem Fachberater zu überprüfen.
Quellen:
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →