Das MFA-Gehalt 2026 richtet sich nach dem Manteltarifvertrag des Verbands medizinischer Fachberufe (VMF) mit Berufsjahre-Stufen, Zusatzleistungen und dem gesetzlichen Mindestlohn als Untergrenze. Auch Praxen ohne formelle Tarifbindung orientieren sich faktisch an diesen Werten, weil sie den Arbeitsmarkt prägen. Praxisinhaber, die unter Tariflohn zahlen, riskieren Personal-Abwanderung und im Streitfall Nachzahlungs-Forderungen.

Der Manteltarifvertrag für MFA

Die Gehälter von MFA werden im Manteltarifvertrag des Verbands medizinischer Fachberufe und dem Bundesmantelvertrag geregelt. Der Tarifvertrag legt Grundgehälter nach Berufsjahren und Qualifikation fest. Praxisinhaber, die Mitglieder im Arbeitgeberverband sind, sind an den Tarifvertrag gebunden.

Auch ohne Tarifbindung orientieren sich viele Praxen an den tariflichen Gehältern, da diese eine wichtige Referenz für den Arbeitsmarkt darstellen.

Aktuelle Gehaltsniveaus 2026

Die Tarifgehälter für MFA wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Das Einstiegsgehalt für ungelernte Kräfte und Auszubildende liegt deutlich unter dem für examinierte MFA. Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen führen zu höheren Eingruppierungen.

Der gesetzliche Mindestlohn bildet die absolute Untergrenze und muss in jedem Fall eingehalten werden.

Zusatzleistungen als Wettbewerbsvorteil

Neben dem Grundgehalt spielen Zusatzleistungen eine immer wichtigere Rolle bei der Gewinnung und Bindung von MFA. Dazu gehören: Weihnachts- und Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildungsangebote sowie flexible Arbeitszeiten.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Optimierung ihrer Arbeitgeberleistungen im Versicherungsbereich.

Quellen:

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