Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eine zunehmend beliebte Organisationsform für niedergelassene Ärzte. Sie bieten Vorteile gegenüber der Einzelpraxis, erfordern aber auch eine sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was ist ein MVZ?

Ein medizinisches Versorgungszentrum ist eine fachübergreifende oder fachgleiche Einrichtung, in der mehrere Ärzte zusammenarbeiten. Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis können im MVZ auch angestellte Ärzte tätig sein. Das MVZ wird als juristische Person betrieben, also als GmbH, Genossenschaft oder ähnliche Rechtsform.

MVZ können von Ärzten, aber auch von Krankenhäusern und anderen Institutionen gegründet werden.

Voraussetzungen für die MVZ-Gründung

Für die Gründung eines MVZ durch Ärzte gelten folgende Voraussetzungen: Mindestens zwei Facharztsitze müssen im MVZ zusammengeführt werden. Die Rechtsform muss zulässig sein, eine GmbH ist die häufigste Wahl. Eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist erforderlich. Der ärztliche Leiter muss selbst als Arzt im MVZ tätig sein.

Vorteile gegenüber der Einzelpraxis

Ein MVZ bietet gegenüber der Einzelpraxis mehrere Vorteile: bessere Möglichkeiten zur Arbeitsteilung, wirtschaftlichere Nutzung von Infrastruktur, flexiblere Urlaubsplanung und erhöhte Attraktivität für angestellte Ärzte, die nicht selbst das Unternehmerrisiko tragen wollen.

Ärzteversichert berät Sie zu den Versicherungsanforderungen eines MVZ, die sich von denen einer Einzelpraxis unterscheiden.

Quellen:

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