Das Patientenrechtegesetz (PatRG) von 2013 hat die Rechte von Patienten im deutschen Gesundheitswesen kodifiziert und für Ärzte neue Pflichten geschaffen. Wer als Arzt die Anforderungen kennt, schützt sich vor rechtlichen Risiken und stärkt das Vertrauen der Patienten.
Was regelt das Patientenrechtegesetz?
Das Patientenrechtegesetz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und regelt unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung und Aufklärung, den Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte, das Recht auf eine verständliche Erklärung der Diagnose und Behandlung sowie den Anspruch auf eine zweite Meinung.
Für Ärzte bedeutet dies konkrete Dokumentations- und Aufklärungspflichten.
Aufklärungspflicht und Einwilligung
Eine der wichtigsten Pflichten für Ärzte ist die ordnungsgemäße Aufklärung vor medizinischen Eingriffen. Die Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen. Patienten müssen die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und ihre Einwilligung frei zu geben. Bei nicht aufgeklärten Eingriffen kann der Arzt auch bei fehlerfreier Durchführung haftbar gemacht werden.
Die Dokumentation der Aufklärung ist entscheidend für die Beweislage.
Dokumentationspflichten
Ärzte sind verpflichtet, alle wesentlichen Maßnahmen zu dokumentieren. Eine vollständige und zeitnahe Dokumentation schützt den Arzt, da im Streitfall die Beweislast beim Arzt liegt, sofern die Dokumentation lückenhaft ist.
Ärzteversichert empfiehlt, die Dokumentationsprozesse regelmäßig zu überprüfen und das Personal zu schulen.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Patientenrechtegesetz
- Bundesärztekammer: Patientenrechte
- KBV: Patientenrechte in der Praxis
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