Das Patientenrechtegesetz stellt klare Anforderungen an Ärzte. Diese Praxistipps helfen dabei, die wichtigsten Pflichten rechtssicher zu erfüllen.
Aufklärungsgespräch strukturieren
Führen Sie Aufklärungsgespräche strukturiert und dokumentieren Sie diese sorgfältig. Nutzen Sie standardisierte Aufklärungsbögen, die speziell für Ihren Fachbereich entwickelt wurden. Stellen Sie sicher, dass der Patient den Aufklärungsbogen unterschreibt und eine Kopie erhält.
Geben Sie dem Patienten ausreichend Zeit zum Überlegen. Spontane Einwilligungen kurz vor einem Eingriff sind rechtlich riskant.
Patientenakte vollständig führen
Die Patientenakte muss alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen enthalten. Tragen Sie Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Medikamentengaben zeitnah ein. Korrekturen in der Akte müssen als solche erkennbar sein.
Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre Akte. Richten Sie einen klaren Prozess ein, wie Sie mit solchen Anfragen umgehen.
Zweitmeinungsrecht beachten
Patienten haben das Recht, vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen. Als Arzt sollten Sie dieses Recht aktiv kommunizieren und es nicht als Misstrauen in Ihre Kompetenz werten.
Beschwerdemanagement einrichten
Ein aktives Beschwerdemanagement zeigt Patienten, dass ihre Anliegen ernst genommen werden, und kann eskalierte rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Ärzteversichert empfiehlt, auch das Beschwerdemanagement in das Qualitätsmanagementsystem der Praxis zu integrieren.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Patientenrechtegesetz
- Bundesärztekammer: Dokumentationspflichten
- KBV: Aufklärung und Einwilligung
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