Die Pflegeversicherung ist ein essenzieller Baustein der sozialen Sicherung in Deutschland. Für Ärzte ist das Thema relevant, weil sie Patienten beraten und selbst von Pflegebedürftigkeit betroffen sein können.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle Krankenversicherten in Deutschland Pflicht. Sie wurde 1995 eingeführt und finanziert sich aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Leistungen sind in fünf Pflegegrade eingeteilt, wobei Pflegegrad 1 die leichteste und Pflegegrad 5 die schwerste Pflegebedürftigkeit umfasst.
Die Leistungen umfassen ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Der Eigenanteil bei stationärer Pflege ist jedoch erheblich.
Die Finanzierungslücke
Ein wesentliches Problem der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, dass ihre Leistungen die tatsächlichen Pflegekosten bei weitem nicht decken. Besonders bei stationärer Pflege müssen Betroffene erhebliche Eigenbeiträge leisten, die sich je nach Einrichtung auf mehrere tausend Euro monatlich belaufen können.
Für Ärzte, die in der PKV versichert sind, gibt es teils keine automatische Pflegeversicherung, sodass eine private Pflegeversicherung erforderlich ist.
Private Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten. Sie wird umso günstiger, je früher man sie abschließt. Verschiedene Tarifmodelle stehen zur Verfügung.
Ärzteversichert berät Sie zu passenden Lösungen für die private Pflegeabsicherung.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband: Pflegeversicherung
- PKV-Verband: Private Pflegeversicherung
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