Im Jahr 2026 stehen Ärzte beim Thema Pflegeversicherung vor der Aufgabe, das gesetzliche Fundament zu verstehen und sinnvoll zu ergänzen.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Pflicht und Basis
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist verpflichtend und bietet eine Grundversorgung. Die Leistungen wurden in den letzten Jahren mehrfach angehoben, decken aber immer noch nicht die realen Kosten einer Pflege im Heim. Der monatliche Eigenanteil für einen Heimplatz kann sich auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen.
Privatversicherte Ärzte zahlen in die private Pflegepflichtversicherung, die Mindestleistungen nach GKV-Standard bietet.
Private Pflegezusatzversicherung: Welche Variante?
Für die private Ergänzung gibt es drei Hauptmodelle: Pflegetagegeld (tägliche Zahlung ab einem bestimmten Pflegegrad), Pflegekostenversicherung (Erstattung tatsächlicher Kosten) und Pflegekapitalversicherung (Einmalzahlung bei Pflegebedürftigkeit). Jede Variante hat Vor- und Nachteile je nach persönlicher Situation.
Das Pflegetagegeld ist am flexibelsten, da der Geldbetrag frei eingesetzt werden kann.
Staatlich geförderte Pflegevorsorge
Mit dem Pflege-Bahr wurde eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung eingeführt. Die Förderung von fünf Euro monatlich ist gering, aber der Tarif bietet immerhin eine Grundabsicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Ärzteversichert vergleicht Pflegeversicherungsangebote für Ärzte und hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Quellen:
- PKV-Verband: Pflegezusatzversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeversicherung
- BaFin: Private Pflegeversicherung
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