Das Praktische Jahr (PJ) ist die letzte Phase des Medizinstudiums und der erste intensive Kontakt mit dem klinischen Alltag. Für viele Studierende ist es auch das erste Mal, dass sie eigenständig handeln und dabei auch haften können. Eine ausreichende Absicherung ist deshalb essenziell.

Haftpflichtversicherung im PJ

Im PJ werden Studierende unter Aufsicht tätig. Die Haftpflicht für Behandlungsfehler liegt grundsätzlich beim Krankenhaus, jedoch gibt es Situationen, in denen auch Studierende persönlich in Haftung genommen werden können, besonders bei grober Fahrlässigkeit.

Viele Universitätskliniken schließen ihre PJ-Studierenden in die eigene Haftpflicht ein. Es ist jedoch ratsam, dies vorab zu klären und gegebenenfalls eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Unfallversicherung und gesetzlicher Schutz

PJ-Studierende sind in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, die Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Klinik abdeckt. Dies gilt jedoch nur für Unfälle in direktem Zusammenhang mit dem PJ. Für private Aktivitäten und Freizeitunfälle ist eine eigene Unfallversicherung sinnvoll.

Krankenversicherung im PJ

Studierende, die im PJ noch im Elternhaus sind oder über die Eltern familienversichert sind, müssen prüfen, ob die Familienversicherung weiterhin gültig ist. Mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann die Familienversicherung entfallen.

Ärzteversichert berät Medizinstudierende und Berufseinsteiger zu ihrer Absicherung im PJ und Studium.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →