Die Elternzeit stellt für PKV-versicherte Ärzte eine besondere Situation dar. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine automatische Beitragsbefreiung, und die Kosten für den Versicherungsschutz bleiben ein Thema.

PKV-Beiträge in der Elternzeit

In der Elternzeit erhalten Ärzte Elterngeld, das je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich beträgt. Die PKV-Beiträge laufen jedoch in der Regel weiter, da der Versicherungsschutz nicht automatisch reduziert wird.

Anders als in der GKV gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der PKV-Unternehmen, die Beiträge während der Elternzeit zu senken.

Beitragsstundung und Selbstbehaltserhöhung

Viele PKV-Unternehmen bieten während der Elternzeit eine Beitragsstundung oder die Möglichkeit an, den Selbstbehalt vorübergehend zu erhöhen. Eine Beitragsstundung bedeutet, dass die Beiträge später nachgezahlt werden müssen, was aber kurzfristig die Liquidität verbessert.

Möglichkeit der Familienversicherung prüfen

Wenn der Ehepartner GKV-versichert ist und ausreichend verdient, könnte für die Elternzeit eine Familienversicherung in der GKV eine günstigere Option sein. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arzt aus der PKV ausscheidet, was langfristig nicht immer sinnvoll ist.

Ärzteversichert berät Sie individuell zu Ihrer Situation in der Elternzeit.

Quellen:

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