Das Recht auf Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ist für PKV-versicherte Ärzte ein wichtiges Instrument zur Beitragsoptimierung. Doch nicht jeder Wechsel ist sinnvoll, und die Details müssen bekannt sein.
Das gesetzliche Recht auf Tarifwechsel
Gemäß Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben PKV-Versicherte das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif desselben Unternehmens zu wechseln, sofern dieser vergleichbare Leistungen bietet. Die beim bisherigen Tarif angesammelten Altersrückstellungen werden dabei mitgenommen.
Dieses Recht besteht unabhängig vom Gesundheitszustand, allerdings kann der neue Tarif Risikozuschläge oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen enthalten.
Verfahren beim Tarifwechsel
Der Tarifwechsel erfolgt durch einen Antrag beim Versicherer. In der Regel ist eine Gesundheitsprüfung für die über den Basisschutz hinausgehenden Leistungen des neuen Tarifs erforderlich. Bei Tarifen mit ähnlichem oder geringerem Leistungsumfang kann die Prüfung entfallen.
Risiken beim Tarifwechsel
Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif besteht das Risiko, wichtige Leistungen zu verlieren. Besonders Zahn-, Sehhilfen- und Naturheilkunde-Leistungen werden in günstigeren Tarifen oft reduziert. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen.
Ärzteversichert analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt Ihnen, welche Tarifwechsel sinnvoll sind.
Quellen:
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