Bei einer drohenden Praxisinsolvenz stehen Ärzten verschiedene Wege offen. Ein Vergleich der Optionen hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Option 1: Außergerichtliche Sanierung
In vielen Fällen kann eine Praxisinsolvenz durch eine außergerichtliche Sanierung abgewendet werden. Dabei werden Vereinbarungen mit Gläubigern getroffen, Kosten reduziert und die Einnahmen gesteigert. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Schieflage früh erkannt wird und die Praxis grundsätzlich lebensfähig ist.
Option 2: Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren für Unternehmen in der Krise, die noch nicht zahlungsunfähig, aber überschuldet sind. Es ermöglicht eine Sanierung unter eigenem Management, schützt aber gleichzeitig vor Vollstreckungsmaßnahmen.
Option 3: Regelinsolvenz
Bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit ist die Regelinsolvenz unvermeidlich. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle und versucht, die Gläubiger so gut wie möglich zu befriedigen. Für den Arzt bedeutet dies in der Regel das Ende der Praxis, zumindest in der bisherigen Form.
Neustart nach Insolvenz
Auch nach einer Insolvenz kann ein Arzt wieder tätig werden, beispielsweise als angestellter Arzt oder mit einer neuen, kleineren Praxis. Ärzteversichert hilft Ihnen, den richtigen Schutz aufzubauen, damit es gar nicht erst zu einer Insolvenz kommt.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Insolvenzrecht
- KBV: Wirtschaftliche Fragen
- Bundesärztekammer: Rechtsberatung
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