Kooperationen zwischen Arztpraxen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Leistungsverbesserung. In einer Zeit des Fachkräftemangels und steigender Betriebskosten gewinnen diese Modelle an Bedeutung.
Formen der Praxiskooperation
Es gibt verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Die einfachste ist die Praxisgemeinschaft, bei der Räume und Ressourcen geteilt werden, die Ärzte aber wirtschaftlich unabhängig bleiben. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) geht weiter: Hier wird die Praxis gemeinsam betrieben, mit gemeinsamen Einnahmen und Kosten.
Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als dritte Form ermöglicht die Einbeziehung angestellter Ärzte und bietet die größte organisatorische Flexibilität.
Kooperationsverträge: Das Fundament
Jede Form der Kooperation sollte vertraglich geregelt sein. Ein gut ausgearbeiteter Kooperationsvertrag regelt Rechte und Pflichten der Beteiligten, Gewinn- und Kostenverteilung, Regelungen beim Ausscheiden eines Partners sowie Wettbewerbsverbote und Patientenschutzklauseln.
Grenzen der Kooperation
Nicht alle Kooperationsformen sind beliebig gestaltbar. Das Berufsrecht regelt, welche Kooperationen mit welchen Berufsgruppen zulässig sind. Kooperationen mit Pharmaunternehmen oder Medizinprodukteherstellern unterliegen strengen Regeln.
Ärzteversichert unterstützt Sie beim Aufbau des passenden Versicherungsschutzes für Ihre Kooperation.
Quellen:
- KBV: Kooperationsformen
- Bundesärztekammer: Berufsrecht Kooperationen
- Kassenärztliche Vereinigung: BAG und MVZ
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