Als Arbeitgeber unterliegen Praxisinhaber zahlreichen arbeitsrechtlichen Pflichten. Wer diese kennt, kann rechtliche Risiken minimieren und ein gutes Arbeitsverhältnis zu seinen Mitarbeitenden aufbauen.
Arbeitsvertrag und seine Bestandteile
Jede Einstellung sollte durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt sein. Ein guter Arbeitsvertrag enthält: Stellenbezeichnung und Aufgaben, Arbeitszeit und Vergütung, Urlaubsanspruch, Probezeit, Kündigung sowie Regelungen zur Verschwiegenheit.
Für tarifgebundene Praxen müssen die Mindestanforderungen des Tarifvertrags eingehalten werden.
Arbeitszeit und Überstunden
In der Praxis kommt es häufig zu Überstunden, besonders bei Krankheit von Kollegen oder hohem Patientenaufkommen. Die rechtlichen Anforderungen an Überstundenregelung und Ausgleich müssen im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die auch für Praxismitarbeiter gelten.
Kündigungsschutz und Probezeit
Die Probezeit bietet beiden Seiten die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist zu beenden. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wer mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt, unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz, was eine ordentliche Kündigung erschwert.
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Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitsrecht
- KBV: Personal in der Praxis
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifvertrag
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