Die Privatliquidation ist für Ärzte eine wichtige Einnahmequelle. Sie erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und erfordert sorgfältige Dokumentation und Rechnungsstellung.

Die GOÄ als Grundlage der Privatliquidation

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler. Sie umfasst Ziffern für einzelne Leistungen, die mit einem Faktor multipliziert werden, der den Umfang und die Schwierigkeit der Leistung abbildet.

Der Regelfaktor liegt bei 2,3, es können aber Faktoren bis 3,5 für besonders aufwändige Leistungen angesetzt werden. Eine Überschreitung des 3,5-fachen Satzes ist nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung möglich.

Korrekte Rechnungsstellung

Privatliquidationsrechnungen müssen bestimmte Mindestangaben enthalten: Leistungsdatum, Leistungsbezeichnung nach GOÄ, angesetzte Gebührenziffer, angewendeter Faktor und Steigerungsbegründung bei höheren Faktoren.

Fehlerhafte Rechnungen können zu Rückforderungen und Beschwerden führen. Viele Praxen nutzen spezialisierte Abrechnungssoftware oder externe Abrechnungsservices.

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Fazit: Korrekte Privatliquidation sichert Einnahmen und vermeidet Ärger

Wer die GOÄ kennt und Rechnungen korrekt stellt, sichert wichtige Einnahmen und vermeidet Konflikte.

Quellen:

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