Qualitätsmanagement (QM) ist für Arztpraxen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Anforderungen kennt und ein gutes System einführt, profitiert nicht nur von rechtlicher Sicherheit, sondern auch von besseren Praxisabläufen.
Rechtliche Grundlage des QM in der Praxis
Die Pflicht zur Einführung eines internen Qualitätsmanagementsystems ergibt sich aus Paragraph 135a SGB V. Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, ein QM-System einzuführen und weiterzuentwickeln.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen die Umsetzung und können bei Nichterfüllung Sanktionen verhängen.
Anerkannte QM-Systeme für Arztpraxen
Es gibt mehrere für Arztpraxen anerkannte QM-Systeme. QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) wurde speziell für Arztpraxen entwickelt und ist in Deutschland weit verbreitet. ISO 9001 ist international anerkannt und in größeren Praxen oder MVZ häufig eingesetzt. KPQM und EFQM sind weitere Optionen.
Welches System am besten geeignet ist, hängt von der Praxisgröße und den eigenen Zielen ab.
Was ein QM-System leisten muss
Ein QM-System in der Arztpraxis muss unter anderem folgende Bereiche abdecken: Patientenbefragungen und Beschwerdemanagement, Dokumentation von Prozessen und Abläufen, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Fortbildungsmanagement sowie Notfallmanagement.
Ärzteversichert empfiehlt, QM als integralen Bestandteil des Praxisbetriebs zu verstehen.
Quellen:
- KBV: Qualitätsmanagement
- Bundesärztekammer: QM-Anforderungen
- GKV-Spitzenverband: Paragraph 135a SGB V
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