Die Rentenlücke bezeichnet den Unterschied zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und den Einkünften im Ruhestand. Für Ärzte kann diese Lücke erheblich sein, besonders wenn die eigene Altersvorsorge nicht rechtzeitig geplant wurde.
Warum haben Ärzte eine Rentenlücke?
Ärzte sind in der Regel Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks, das Rentenleistungen im Alter erbringt. Die Leistungen des Versorgungswerks sind jedoch in vielen Fällen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Niedergelassene Ärzte haben oft höhere Einnahmen als das Versorgungswerk im Ruhestand ersetzen kann. Angestellte Ärzte haben häufig durch lange Ausbildungszeiten nur begrenzte Beitragszeiten im Versorgungswerk.
Wie groß ist die Rentenlücke?
Die Rentenlücke lässt sich berechnen, indem das erwartete Renteneinkommen aus dem Versorgungswerk und weiteren Quellen dem geplanten Ausgabenniveau im Ruhestand gegenübergestellt wird. Die Differenz ist die Lücke, die durch private Altersvorsorge geschlossen werden muss.
Eine Faustregel lautet: Im Ruhestand benötigt man etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, um den Lebensstandard zu halten.
Maßnahmen zur Schließung der Rentenlücke
Zur Schließung der Rentenlücke stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen sowie Wertpapieranlagen in ETF-Sparplänen.
Ärzteversichert analysiert Ihre individuelle Rentenlücke und empfiehlt geeignete Maßnahmen.
Quellen:
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