Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist für Ärzte eine der steuerlich attraktivsten Altersvorsorgeoptionen. Wer ein hohes Einkommen hat, profitiert besonders vom Sonderausgabenabzug.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2026 sind Beiträge bis zu 27.565 Euro abzugsfähig (verheiratet: 55.130 Euro).

Die Auszahlung erfolgt ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Steuerliche Vorteile für Ärzte

Für Ärzte mit hohem Einkommen ist der Steuervorteil der Rürup-Rente besonders attraktiv. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent spart man bei maximaler Beitragsleistung erhebliche Summen. Die Besteuerung im Alter ist niedriger, da das Gesamteinkommen dann geringer ist.

Einschränkungen der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist nicht frei verfügbar: Kein vorzeitiger Zugriff auf das angesparte Kapital, keine Einmalauszahlung und keine vollständige Vererbbarkeit. Diese Einschränkungen sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

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Quellen:

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