Eine Scheidung gehört zu den einschneidendsten finanziellen Ereignissen im Leben eines Arztes. Besonders die Bewertung der Praxis, der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich können erhebliche Vermögenstransfers nach sich ziehen.

Versorgungsausgleich für Ärzte

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe aufgebauten Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Für Ärzte betrifft das in erster Linie die Anwartschaften im ärztlichen Versorgungswerk. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus früheren Angestelltenverhältnissen können relevant sein.

Der Versorgungsausgleich wird automatisch durch das Familiengericht durchgeführt. Die Anwartschaften werden hälftig geteilt, was für den gut verdienenden Arzt mit deutlich höheren Anwartschaften zu erheblichen Einbußen führen kann.

Zugewinnausgleich und Praxisbewertung

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen werden. Der Wert der Praxis zum Heiratszeitpunkt wird vom aktuellen Wert abgezogen. Der Differenzbetrag fließt zur Hälfte in den Ausgleich ein.

Die Praxisbewertung ist in diesem Kontext besonders kritisch: Eine professionelle Bewertung durch einen vereidigten Sachverständigen ist unerlässlich, um weder zu hoch noch zu niedrig bewertet zu werden.

Vorsorge durch Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann die finanziellen Konsequenzen einer möglichen Scheidung erheblich abmildern. Die Vereinbarung von Gütertrennung, ein modifizierter Versorgungsausgleich oder besondere Regelungen zur Praxis können Arztpraxen vor erzwungenem Verkauf schützen.

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