Die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung lassen sich durch vorausschauende Planung erheblich abmildern. Für Ärzte gibt es dabei verschiedene Gestaltungsoptionen, deren Vor- und Nachteile abgewogen werden müssen.
Option 1: Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard)
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall wird der Vermögenszuwachs ausgeglichen. Für Ärzte bedeutet das häufig eine hohe Ausgleichszahlung, wenn die Praxis während der Ehe erheblich an Wert gewonnen hat.
Vorteil: Kein gesonderter Vertrag nötig. Nachteil: Bei Scheidung drohen hohe Zahlungen und eventuell Liquiditätsprobleme.
Option 2: Gütertrennung per Ehevertrag
Die Gütertrennung schließt den Zugewinnausgleich aus. Beide Ehepartner behalten ihr während der Ehe erworbenes Vermögen. Das schützt die Praxis vor erzwungener Veräußerung, kann aber ungerecht wirken, wenn ein Ehepartner auf Karriere verzichtet hat.
Option 3: Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Der Ehevertrag kann auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vorsehen, bei der die Praxis explizit vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird. Das bietet mehr Schutz als die Standardlösung, ohne die Gütertrennung vollständig einzuführen.
Versorgungsausgleich modifizieren
Der Versorgungsausgleich kann ebenfalls durch einen Ehevertrag modifiziert oder ausgeschlossen werden. Das kann sinnvoll sein, wenn beide Partner ähnlich gut abgesichert sind.
Ärzteversichert unterstützt Sie beim Überdenken Ihrer Versicherungssituation nach einer Scheidung und zeigt auf, welche Policen angepasst werden müssen.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Versorgungsausgleich
- Bundesärztekammer: Berufsrechtliche Fragen
- Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich
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