Eine Scheidung lässt sich selten planen, ihre finanziellen Folgen aber sehr wohl durch vorausschauende Regelungen begrenzen. Diese Tipps helfen Ärzten, sich zu schützen.
Tipp 1: Ehevertrag frühzeitig abschließen
Der günstigste Zeitpunkt für einen Ehevertrag ist vor der Hochzeit oder in einer stabilen Ehe, nicht erst wenn Probleme aufkommen. Regeln Sie in einem Ehevertrag mindestens den Umgang mit der Praxis im Scheidungsfall, also ob sie vom Zugewinnausgleich ausgenommen ist.
Tipp 2: Anfangsvermögen dokumentieren
Für den Zugewinnausgleich ist das Anfangsvermögen bei Eheschließung entscheidend. Dokumentieren Sie dieses sorgfältig, idealerweise notariell beglaubigt. Das gilt besonders für den Praxiswert zum Heiratszeitpunkt.
Tipp 3: Praxisbewertung nicht dem Zufall überlassen
Im Scheidungsfall wird die Praxis neu bewertet. Beauftragen Sie einen unabhängigen, vereidigten Sachverständigen und vertrauen Sie nicht allein auf die Bewertung des anderen Ehepartners oder dessen Anwalt. Die Differenz zwischen verschiedenen Bewertungsmethoden kann erheblich sein.
Tipp 4: Liquiditätsreserve aufbauen
Auch wenn eine Scheidung nie geplant wird: Eine Liquiditätsreserve, die auch unerwartete Ausgleichszahlungen ermöglicht, ist eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme. Das muss kein schlimmes Omen sein, sondern ist schlicht gutes Risikomanagement.
Tipp 5: Versicherungen nach Scheidung überprüfen
Nach einer Scheidung sollten alle bestehenden Versicherungen auf Beguenstigtenregelungen und Mitversicherungen geprüft werden. Ärzteversichert unterstützt Sie bei dieser Überprüfung.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Versorgungsausgleich
- Bundesärztekammer: Berufsrechtliche Fragen
- Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich
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