Wer als Arzt in einem Krankenhaus arbeitet, ist nicht automatisch nach dem TV-Ä beschäftigt. Je nach Trägerschaft des Krankenhauses gelten unterschiedliche Tarifverträge. Ein Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede.
TV-Ä versus TV-L: Kommunal oder Landesbediensteter?
Der TV-Ä gilt für kommunale Krankenhäuser, der TV-L (Tarifvertrag der Länder) gilt für Universitätskliniken und Landeskliniken. Beide Tarifwerke unterscheiden sich in der Vergütungsstruktur. Historisch lag der TV-Ä bei bestimmten Entgeltgruppen über dem TV-L, da der Marburger Bund in den Tarifverhandlungen gezielt höhere Gehälter für Ärzte durchgesetzt hat.
Wichtig für Ärzte: Beim Wechsel zwischen kommunalen und staatlichen Kliniken kann die tarifliche Einstufung variieren, was Auswirkungen auf das Gehalt und die Stufenzuordnung hat.
Kirchliche Tarifverträge: AVR und DKG
Kirchliche Träger (evangelisch und katholisch) wenden eigene Arbeitsvertragsrichtlinien an, die AVR oder DKG. Diese orientieren sich am TV-L, können aber abweichen, insbesondere bei Zulagen, Urlaub und Sonderzahlungen. Da kirchliche Kliniken nicht dem Streikrecht unterliegen, erfolgen Anpassungen auf anderem Weg.
Für Ärzte an kirchlichen Häusern lohnt ein genauer Blick auf Urlaub, Sonderzahlungen und Regelungen zum Bereitschaftsdienst, da diese häufig differieren.
Worauf Ärzte 2026 besonders achten sollten
Angesichts der anhaltenden Diskussion um Krankenhausreform und Strukturwandel empfiehlt es sich, beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags auf folgende Punkte zu achten: tarifliche Eingruppierung und Stufenzuordnung, Regelungen zur Bereitschaftsdienstvergütung, Urlaubsanspruch sowie Regelungen zur Fort- und Weiterbildung.
Ärzteversichert rät außerdem, unabhängig vom Tarifvertrag eine individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die tarifliche Absicherung bei Erwerbsminderung in der Regel nicht ausreicht.
Fazit
Ob TV-Ä, TV-L oder AVR: Jeder Tarifvertrag hat Stärken und Schwächen. Ein strukturierter Vergleich vor Vertragsabschluss ist sinnvoll. Der Marburger Bund und Ärzteversichert stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Quellen:
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