Der TV-Ä bietet Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Krankenhäusern klare Ansprüche. In der Praxis werden diese jedoch nicht immer vollständig genutzt. Die folgenden Tipps helfen dabei, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Tipp 1: Eingruppierung prüfen lassen

Die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe ist entscheidend für das Gehalt. Nicht selten werden Ärzte in einer zu niedrigen Gruppe eingestuft oder Erfahrungsstufen falsch berechnet. Der Marburger Bund bietet individuelle Beratung zur korrekten Eingruppierung an. Wer Zweifel hat, sollte seinen Arbeitsvertrag und die aktuelle Entgeltgruppe überprüfen lassen.

Tipp 2: Bereitschaftsdienstzulagen vollständig abrechnen

Bereitschaftsdienste sind ein wesentlicher Teil der ärztlichen Tätigkeit und werden im TV-Ä stufenweise vergütet. Fehler bei der Abrechnung sind nicht selten. Ärzte sollten ihre Bereitschaftsdienste dokumentieren und mit den Abrechnungen des Arbeitgebers abgleichen. Differenzen müssen zeitnah und schriftlich gerügt werden, da tarifliche Ausschlussfristen gelten.

Tipp 3: Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen einfordern

Der TV-Ä sieht Ansprüche auf Jahresurlaub, Jubiläumszuwendungen und Jahressonderzahlungen vor. Viele Ärzte kennen ihre Ansprüche nicht vollständig. Ein Blick in den Tarifvertragstext klärt, was zusteht. Sonderzahlungen müssen in der Regel aktiv eingefordert werden.

Tipp 4: Weiterbildungsrechte wahrnehmen

Der TV-Ä enthält Regelungen zur Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen. Ärzte sollten diese Rechte aktiv nutzen und Fort- und Weiterbildungen frühzeitig anmelden. Die Kosten für anerkannte Fortbildungen werden in vielen Fällen vom Arbeitgeber getragen.

Tipp 5: Bei Kündigung sofort handeln

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten im TV-Ä spezifische Fristen und Schutzregelungen. Wer zu Unrecht oder ohne ausreichende Begründung gekündigt wird, sollte umgehend den Marburger Bund informieren. Ärzteversichert empfiehlt zudem, eine Rechtsschutzversicherung mit arbeitsrechtlichem Schutz zu unterhalten.

Fazit

Der TV-Ä schützt Krankenhausärzte umfassend, wenn sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Eingruppierung und Abrechnung ist unerlässlich. Ärzteversichert steht als Ansprechpartner für alle Fragen rund um Versicherungsschutz und Absicherung bereit.


Quellen:

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