Telemedizin bezeichnet die medizinische Versorgung über digitale Kommunikationswege. Videosprechstunden, Telekonsile und digitale Befundbesprechungen sind heute fester Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Beitrag gibt Ärzten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen.
Rechtliche Grundlagen der Telemedizin
Das Fernbehandlungsverbot des alten Berufsrechts wurde in den meisten Bundesländern durch Anpassung der Musterberufsordnung gelockert. Ärzte dürfen heute unter bestimmten Voraussetzungen auch Patienten behandeln, die sie noch nicht persönlich kennen. Grundsätzlich gilt: Die Telemedizin darf nur eingesetzt werden, wenn sie medizinisch vertretbar ist und der Patient ausdrücklich einwilligt.
Technisch müssen telemedizinische Leistungen über zertifizierte und datenschutzkonforme Plattformen erbracht werden. Die Anforderungen der DSGVO und des Patientendatenschutzgesetzes sind zwingend einzuhalten.
Abrechnung telemedizinischer Leistungen
Kassenärztliche Vereinigungen haben spezifische EBM-Ziffern für telemedizinische Leistungen eingeführt. Dazu zählen Videosprechstunden (GOP 01439), Telekonsile und digitale Befundübermittlung. Die Abrechnung setzt voraus, dass der technische Rahmen den KBV-Anforderungen entspricht und eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Im privatärztlichen Bereich kann nach GOÄ analog abgerechnet werden. Die Bundeszahnärztekammer und Zahnärztekammern haben für zahnmedizinische Telemedizin eigene Empfehlungen herausgegeben.
Technische und organisatorische Anforderungen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben gemeinsam technische Anforderungen für Videosprechstundenplattformen definiert. Zertifizierte Anbieter müssen unter anderem Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Datenspeicherung in Deutschland und barrierefreien Zugang gewährleisten. Eine aktuelle Übersicht zertifizierter Anbieter stellt die KBV bereit.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass telemedizinische Tätigkeiten im Kontext der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen. Prüfen Sie Ihren bestehenden Schutz, wenn Sie neue telemedizinische Angebote einführen.
Fazit
Telemedizin eröffnet Ärzten neue Versorgungswege und wirtschaftliche Chancen. Wer die rechtlichen, technischen und abrechnungsspezifischen Grundlagen kennt, kann Telemedizin sicher und erfolgreich in die Praxis integrieren.
Quellen:
- KBV: Videosprechstunde
- Bundesärztekammer: Telemedizin und Fernbehandlung
- GKV-Spitzenverband: Digitale Versorgung
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