Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Für Ärzte mit komplexem Vermögen, laufender Praxis und Familie empfiehlt sich eine fundierte Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Testamentsformen.

Eigenhändiges Testament: einfach, aber fehleranfällig

Das eigenhändige Testament ist unkompliziert zu erstellen: handschriftlich, vollständig verfasst, datiert und unterschrieben. Es kostet nichts und kann jederzeit geändert werden. Nachteil: Es ist fehleranfällig. Formfehler führen zur Unwirksamkeit. Außerdem kann es leicht verloren gehen oder übersehen werden, wenn es nicht beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer hinterlegt wird.

Notarielles Testament: teurer, aber sicherer

Das notarielle Testament wird vor einem Notar errichtet und von diesem beurkundet. Es ist kaum angreifbar und automatisch im Testamentsregister registriert. Der Notar prüft auf Rechtswirksamkeit und kann auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen. Für Ärzte mit Praxis, mehreren Immobilien oder Auslandsvermögen ist das notarielle Testament klar zu empfehlen.

Kosten entstehen nach der Gebührenordnung für Notare, abhängig vom Vermögenswert. Bei einem Nachlass von einer Million Euro sind grob 1.000 bis 2.000 Euro an Notargebühren einzukalkulieren.

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren beliebt, hat aber steuerliche Nachteile: Kinder erben zweimal, was die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nur einmal pro Erbfall ausschöpft. Zudem verhindert es bei Ärzten oft eine geordnete Praxisnachfolge, weil der überlebende Ehegatte über die Praxis verfügen muss.

Ärzteversichert empfiehlt, die Testamentsform im Kontext der gesamten Vermögens- und Nachlassplanung zu wählen und Erbschaftsteuer frühzeitig in die Überlegung einzubeziehen.

Fazit

Das notarielle Testament ist für die meisten Ärzte die zuverlässigste Wahl. Wer bereits ein eigenhändiges Testament hat, sollte es regelmäßig überprüfen und bei größeren Lebensveränderungen aktualisieren. Ein Notar und ein Steuerberater sind unverzichtbare Berater.


Quellen:

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