Ein Testament zu errichten ist ein wichtiger Schritt. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, es richtig zu machen. Die folgenden Praxistipps helfen Ärzten, typische Fehler zu vermeiden.
Tipp 1: Praxis und Privatvermögen klar trennen
Im Testament sollte klar geregelt sein, wer die Praxis erbt und unter welchen Bedingungen. Soll ein Kind die Praxis fortführen, müssen approbationsrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Ist kein geeigneter Nachfolger in der Familie vorhanden, sollte ein Praxisverkauf eingeplant und geregelt werden, damit Erben nicht unter Zeitdruck verkaufen müssen.
Tipp 2: Erbschaftsteuer-Freibeträge nutzen
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Wer rechtzeitig mit Schenkungen beginnt, kann Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen. Ärzteversichert empfiehlt, die Erbschaftsteuerplanung als Teil der langfristigen Vermögensnachfolgestrategie zu verstehen.
Tipp 3: Testament regelmäßig aktualisieren
Ein Testament, das vor 15 Jahren errichtet wurde, spiegelt die aktuelle Lebenssituation oft nicht mehr wider. Nach Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Praxisgründung oder größeren Vermögensveränderungen sollte das Testament überarbeitet werden. Notarielle Testamente können jederzeit widerrufen und neu errichtet werden.
Tipp 4: Vorsorgevollmacht ergänzend errichten
Ein Testament regelt den Erbfall, sagt aber nichts darüber aus, wer bei Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit handeln darf. Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen das Testament und stellen sicher, dass auch im Ernstfall klare Regelungen vorliegen. Diese Dokumente sollten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
Tipp 5: Gemeinschaftliches Testament überdenken
Das Berliner Testament ist nicht für alle Ärzte geeignet. Insbesondere bei Praxisnachfolge und mehreren Kindern kann es zu Konflikten führen. Alternativen wie Vor- und Nacherbfolge oder die Nutzung von Vermächtnissen bieten mehr Gestaltungsspielraum.
Fazit
Ein gutes Testament für Ärzte ist maßgeschneidert und regelmäßig aktualisiert. Es berücksichtigt Praxis, Familie und Steueroptimierung. Ärzteversichert begleitet Mediziner bei der ganzheitlichen Absicherung ihres Lebenswerks.
Quellen:
- Bundesnotarkammer: Nachlassplanung
- Bundesministerium der Finanzen: Erbschaftsteuer
- Bundesärztekammer: Recht und Praxis
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