Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Rückgrat der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Alle Kassenärzte sind verpflichtet, einen TI-Anschluss zu betreiben. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grundlagen.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die TI ist ein geschlossenes, sicheres Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen. Es verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer. Über die TI werden unter anderem das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und künftig die elektronische Patientenakte (ePA) abgewickelt. Die technische Spezifikation und Zulassung der TI-Komponenten obliegt der gematik GmbH.
Pflichtanschluss und Sanktionen
Alle Vertragsarztpraxen müssen an die TI angeschlossen sein. Wer den Anschluss verweigert oder technisch nicht in der Lage ist, ihn zu betreiben, riskiert Honorarkürzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kürzungen beliefen sich zeitweise auf ein Prozent der Gesamtvergütung pro Quartal.
Kosten und Förderpauschalen
Die KBV und die KVen bezuschussen die Einrichtung und den Betrieb des TI-Anschlusses. Es gibt Einmalpauschalen für Hardware (Konnektor, VPN-Zugangsdienst) sowie laufende Betriebskostenpauschalen. Da die Förderung nicht die vollständigen Kosten abdeckt, entstehen praxisseitige Restkosten. Ärzteversichert empfiehlt, diese im Praxisbudget einzuplanen.
Komponenten des TI-Anschlusses
Zu den technischen Kernkomponenten gehören der Konnektor, die eHealth-Kartenterminals, der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für den Arzt persönlich. Diese Komponenten müssen zertifiziert und regelmäßig aktualisiert werden.
Fazit
Der TI-Anschluss ist Pflicht und gleichzeitig Grundlage für die digitale Praxiszukunft. Wer frühzeitig in stabile Technik investiert und Fördergelder vollständig abruft, spart langfristig Zeit und Geld.
Quellen:
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