Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Für Ärzte ist sie besonders relevant, da ein Unfall die Berufsausübung dauerhaft beeinträchtigen kann.
Gesetzliche Unfallversicherung für Ärzte
Angestellte Ärzte sind über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert. Die GUV leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt Heilbehandlungskosten und zahlt bei dauerhafter Erwerbsminderung eine Verletztenrente. Selbstständige niedergelassene Ärzte können sich freiwillig in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichern.
Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung
Die GUV gilt nur für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Unfälle im Privatleben, beim Sport oder auf Urlaubsreisen sind nicht gedeckt. Das ist eine erhebliche Versorgungslücke, die durch eine private Unfallversicherung geschlossen werden kann.
Private Unfallversicherung: Leistungen im Überblick
Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls eine Kapitalleistung. Je nach Vertragsgestaltung kommen Unfallrente, Krankenhaustagegeld und Übergangsleistungen hinzu. Für Ärzte besonders wichtig: Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch die Invaliditätsleistung bei bestimmten Körperschäden ist. Eine ärztlich angepasste Gliedertaxe, die Finger und Hände höher bewertet, ist empfehlenswert.
Ärzteversichert hilft bei der Auswahl einer Unfallversicherung, die auf den ärztlichen Beruf zugeschnitten ist.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) deckt hingegen auch Erkrankungen ab. Da die meisten Berufsunfähigkeitsfälle durch Krankheit entstehen, ist die BU für Ärzte wichtiger und sollte Vorrang haben. Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung.
Fazit
Die private Unfallversicherung schließt eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz von Ärzten. Sie sollte jedoch nie die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen, sondern ergänzen.
Quellen:
- BGW: Gesetzliche Unfallversicherung Gesundheitswesen
- GDV: Private Unfallversicherung
- Bundesärztekammer: Versicherungsschutz
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