Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Honorarberechnung für privatärztliche zahnmedizinische Leistungen. Sie gilt für alle Zahnärzte, die privat oder auf Basis von Kostenerstattung abrechnen.
Aufbau der GOZ
Die GOZ gliedert sich in verschiedene Leistungsverzeichnisse: allgemeine zahnärztliche Leistungen, chirurgische Leistungen, Prothetik, Kieferorthopädie und implantologische Leistungen. Jede Leistung hat eine Gebührenziffer, einen Punktwert und einen Regelfaktor. Der Regelfaktor (einfacher bis 3,5-facher Satz) bestimmt das tatsächliche Honorar.
Faktoren und ihre Begründungspflicht
Im einfachen Gebührensatz liegt der Mindestsatz, im 2,3-fachen Satz der Mittelsatz, im 3,5-fachen Satz der Höchstsatz. Zwischen 2,3 und 3,5 ist eine schriftliche Begründung gegenüber dem Patienten erforderlich. Besondere Umstände (schwieriger Befund, besonderer Aufwand) rechtfertigen erhöhte Faktoren.
Analogabrechnung für nicht gelistete Leistungen
Leistungen, die nicht im GOZ-Verzeichnis aufgeführt sind, können analog zu einer vergleichbaren Leistung abgerechnet werden. Dies ist in der modernen Zahnmedizin (z.B. digitale Abformungen, neue Implantatsysteme) häufig relevant. Die analoge Abrechnung muss klar dokumentiert werden.
Patientenaufklärung und Kostenvoranschlag
Vor größeren Behandlungen (Prothetik, Implantate) ist ein schriftlicher Heil- und Kostenplan verpflichtend. Der Patient muss über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. Überraschungen bei der Abrechnung führen zu Beschwerden.
Ärzteversichert bietet Zahnärzten passende Berufshaftpflicht- und Abrechnungsunterstützung.
Fazit
Die GOZ ist ein komplexes Regelwerk. Wer sie beherrscht, kann transparent und korrekt abrechnen und das Vertrauen der Patienten stärken.
Quellen:
- Bundeszahnärztekammer: GOZ
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Abrechnung
- Bundesärztekammer: Vergütungsrecht
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