Zahnärzte arbeiten mit mehreren Vergütungssystemen gleichzeitig. Ein strukturierter Vergleich hilft dabei, die Unterschiede zu verstehen und die Abrechnung zu optimieren.
GOZ versus BEMA: Privat gegen Kasse
Die GOZ gilt für privatärztliche Leistungen, der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) für gesetzlich versicherte Patienten. Der BEMA legt feste Punktwerte fest, die über die KZV vergütet werden. Er ist wesentlich stärker reguliert als die GOZ. Privatpatienten können nach GOZ höher abgerechnet werden, wobei höhere Behandlungsstandards erwartet werden.
GOZ versus GOÄ
Medizinisch-zahnärztliche Leistungen werden nach GOZ abgerechnet, rein medizinische Leistungen (z.B. bei Erkrankungen des Kiefers) gegebenenfalls nach GOÄ. In der Praxis empfiehlt sich die Konsultation der Landeszahnärztekammer, wenn Leistungen nicht eindeutig zuzuordnen sind.
Neue GOZ oder GOZ 1988?
Die aktuell gültige GOZ stammt aus dem Jahr 2012 und ist eine Überarbeitung der GOZ von 1988. Eine weitere Reform steht seit Jahren im Raum, wurde aber bisher nicht umgesetzt. Zahnärzte, die nicht mehr zeitgemäß vergütete Leistungen erbringen, können analoge Abrechnungen nutzen.
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, ihre Berufshaftpflicht so auszuwählen, dass auch Abrechnungsstreitigkeiten abgedeckt sind.
Fazit
Ein fundiertes Verständnis der GOZ im Vergleich zu BEMA und GOÄ hilft Zahnärzten, korrekt und optimal abzurechnen. Schulungen und Beratung durch die Landeszahnärztekammer sind wertvoll.
Quellen:
- Bundeszahnärztekammer: GOZ und BEMA
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: BEMA
- Bundesärztekammer: Vergütungsordnung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →