Die Gründung einer eigenen Zahnarztpraxis ist für viele Zahnärzte ein Karrierehöhepunkt. Sie erfordert jedoch sorgfältige Planung und umfassendes Fachwissen jenseits der Zahnmedizin.

Zulassung als Vertragszahnarzt

Um Kassenpatienten behandeln zu können, ist eine Zulassung als Vertragszahnarzt beim zuständigen Zulassungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) erforderlich. In Planungsbereichen ohne Zulassungsbeschränkung kann die Zulassung direkt beantragt werden. In gesperrten Bereichen ist ein Nachbesetzungsverfahren nötig.

Praxisfinanzierung

Die Erstausstattung einer Zahnarztpraxis kostet je nach Lage und Ausstattung zwischen 300.000 und 800.000 Euro. Praxisdarlehen von Banken mit Erfahrung im Heilberufebereich (wie apoBank oder Volksbanken) sind üblich. Förderprogramme der KfW können ergänzend genutzt werden. Ein solider Businessplan ist Voraussetzung für die Finanzierung.

Standortwahl und Mietvertrag

Lage, Verkehrsanbindung, Sichtbarkeit und demographische Struktur des Einzugsgebiets beeinflussen den Praxiserfolg erheblich. Der Mietvertrag sollte mindestens fünf bis zehn Jahre Laufzeit haben, um die Investition abzusichern. Optionsrechte zur Verlängerung sind wichtig.

Rechtliche und hygienische Anforderungen

Zahnarztpraxen unterliegen strengen Hygieneverordnungen, Medizinprodukteanforderungen und Arbeitsstättenrecht. Vor der Eröffnung muss die Praxis beim Gesundheitsamt angemeldet und abgenommen werden.

Ärzteversichert begleitet Zahnarztpraxisgründer bei der Absicherung aller Risiken und bietet maßgeschneiderte Versicherungslösungen.

Fazit

Die Praxisgründung erfordert unternehmerisches Denken, finanzielle Planung und die Beratung durch Experten für Praxisfinanzierung, Recht und Versicherung.


Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →