Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der GKV oder PKV bei Zahnersatz, Prophylaxe und kieferorthopädischen Behandlungen. Für Ärzte ist sie trotz PKV in bestimmten Situationen sinnvoll.

GKV-Lücken und Zahnzusatz

GKV-Patienten erhalten für Zahnersatz nur einen Festzuschuss, der oft 50 bis 65 Prozent der Kassenleistung abdeckt. Hochwertige Restaurationen wie Implantate, Keramikbrücken oder Keramikverblendschalen sind nur zu einem kleinen Teil erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke.

PKV und Zahnzusatz: Gilt das noch?

PKV-Versicherte haben in der Regel umfassendere Leistungen im Zahnbereich. Aber nicht alle PKV-Tarife decken Implantate vollständig oder leisten für Kieferorthopädie über ein bestimmtes Alter hinaus. Auch PKV-Versicherte sollten ihren Tarif prüfen.

Was gute Zahnzusatzversicherungen leisten

Hochwertige Tarife erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz (nach Abzug des Kassenzuschusses), Implantate inklusive Materialkosten, professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Maßnahmen. Wartezeiten und Leistungsobergrenzen sind entscheidende Vergleichsmerkmale.

Besonderheiten für Ärzte

Ärzte, die privat versichert sind, haben oft hohe Zahnbehandlungskosten durch höhere GOZ-Faktoren. Eine Zahnzusatz, die auch höhere Abrechnungen übernimmt, kann sich lohnen. Ärzteversichert vergleicht Tarife und findet die optimale Lösung.

Fazit

Zahnzusatzversicherungen sind für viele Ärzte sinnvoll, vor allem für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte mit Tariflücken. Ein sorgfältiger Vergleich zahlt sich aus.


Quellen:

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