Die Mitarbeiter einer Arztpraxis sind oft seit Jahren fester Bestandteil des Teams. Der bevorstehende Ruhestand des Inhabers ist auch für sie eine Zäsur: Arbeitsplätze können sich verändern, Arbeitgeber wechseln und Vertrauen muss neu aufgebaut werden. Wer als Praxisinhaber das Personal zu spät oder falsch informiert, riskiert Kündigung wichtiger Mitarbeiter und Vertrauensverlust kurz vor der Übergabe.
Die Checkliste
- Informationszeitpunkt festlegen: Informieren Sie Ihr Personal spätestens 6–12 Monate vor dem geplanten Übergabedatum. Frühzeitige Information schafft Vertrauen und gibt Mitarbeitern Zeit, sich zu orientieren.
- Persönliche Einzelgespräche führen: Informieren Sie jeden Mitarbeiter persönlich, bevor die Information im Team bekannt wird. Respektvolle, individuelle Gespräche zeigen Wertschätzung.
- Personalübernahme durch Nachfolger klären: Gemäß § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübernahme automatisch auf den Nachfolger über. Informieren Sie die Mitarbeiter schriftlich über ihre Rechte.
- Widerspruchsrecht erklären: Mitarbeiter haben das Recht, der Übernahme durch den neuen Arbeitgeber zu widersprechen. Erklären Sie die Konsequenzen eines Widerspruchs klar und ohne Druck.
- Betriebliche Altersvorsorge und Zusatzleistungen klären: Prüfen Sie zusammen mit dem Nachfolger und dem Steuerberater, welche betrieblichen Altersvorsorge-Zusagen beim Übergang bestehen bleiben.
- Arbeitsverträge auf Aktualität prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Arbeitsverträge aktuell und rechtskonform sind, bevor Sie sie dem Nachfolger übergeben.
- Mitarbeitergespräche dokumentieren: Halten Sie schriftlich fest, wer wann über den Ruhestand informiert wurde und was besprochen wurde. Dies schützt im Streitfall.
- Einarbeitungsplan für den Nachfolger erstellen: Bereiten Sie eine strukturierte Übergabe an den Nachfolger vor, in der auch das Personal und seine Aufgaben vorgestellt werden.
- Mitarbeiteranerkennung einplanen: Ein kleines Abschiedsevent oder ein persönlicher Dank an das Team stärkt die Bindung und hinterlässt einen guten letzten Eindruck.
- Ansprechpartner für Übergangsfragen benennen: Benennen Sie für Mitarbeiter einen Ansprechpartner für Fragen rund um den Übergang – das reduziert Unsicherheiten.
Typische Fehler
- Mitarbeiter zu spät informieren: Wer sein Team erst kurz vor der Übergabe einweiht, riskiert, dass Schlüsselmitarbeiter kündigen und die Praxis geschwächt übergeben wird.
- § 613a BGB-Pflichten ignorieren: Das Unterlassen der schriftlichen Information über Betriebsübergang und Widerspruchsrecht ist ein Arbeitsrechtsverstoß.
- Keine Wertschätzung ausdrücken: Langjährige Mitarbeiter verdienen eine persönliche Würdigung – wer dies versäumt, beschädigt die Unternehmenskultur nachhaltig.
Fazit
Ein wertschätzender und rechtssicherer Umgang mit dem Praxispersonal im Zuge des Ruhestands sichert die Qualität der Übergabe und das Wohl der Patienten. Ärzteversichert empfiehlt, auch die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Übergabeplanung zu überprüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Personalführung und Arbeitsrecht in der Praxis
- KBV: Praxisübergabe und Personalmanagement
- BMG: Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →